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Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A3) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
  • ortsfeste elektrische Betriebsmittel,
  • ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel,
  • stationäre Anlagen,
  • nicht stationäre Anlagen

Warum muss ein Unternehmen
seine elektrischen Betriebsmittel
und Anlagen prüfen lassen?

Gesetzliche Pflicht des Unternehmers:

  • die regelmäßige Prüfung auf Grundlage der BetrSichV,
    TRBS und DGUV V3 dient der Sicherheit der Arbeitnehmer
  • Das Unterlassen zur Unfallverhütung ist
    eine Straftat (§ 26 BetrSichV)

Versicherungen fordern die Prüfung:

Schäden sind nur dann durch die Versicherung
abgedeckt, wenn die Prüfung gemäß DGUV V3 erfolgte

Sicherheitsprüfungen sind unerlässlich:

Entgegenwirken von Unfällen, Defekten,
Brandgefahren, Materialschäden, Totalausfällen

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen geprüft werden?

Entsprechend §2 (1) der DGUV V3:

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

(z. B. Laptops, Drucker, elektrische Hand-Werkzeuge)

Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel

(z. B. Durchlauferhitzer/Boiler, Klimaanlagen, Beleuchtungsanlagen)

Elektrische Anlagen

(z. B. Steckdosen, Verteilungen, installierte Datenleitungen, PV-Anlagen)

Warum muss ein Unternehmen
seine elektrischen Betriebsmittel
und Anlagen prüfen lassen?

Gesetzliche Pflicht des Unternehmers:

  • die regelmäßige Prüfung auf Grundlage der BetrSichV,
    TRBS und DGUV V3 dient der Sicherheit der Arbeitnehmer
  • Das Unterlassen zur Unfallverhütung ist
    eine Straftat (§ 26 BetrSichV)

Versicherungen fordern die Prüfung:

Schäden sind nur dann durch die Versicherung
abgedeckt, wenn die Prüfung gemäß DGUV V3 erfolgte

Sicherheitsprüfungen sind unerlässlich:

Entgegenwirken von Unfällen, Defekten,
Brandgefahren, Materialschäden, Totalausfällen

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